OCZ Vertex3 in Dell Xps 17 L702x Notebook

wie ich schon im Einbau Artikel beschreiben habe, beschleunigt eine SSD einen PC ungemein und ist momentan die sinnvollste Aufrüst-Möglichkeit auch für brandneue Laptops.

Allerdings gibt es bei Laptops mit Intel-Chipsatz und SSD mit Sandforce Controller noch Probleme. Diese Probleme äußerten sich in Bluescreens und Einfrieren des Systems (kurzzeitung und endgültig).

OCZ hat für mich (Dell-Laptop XPS 17 L702x und OCZ Vertex3) eine gut funktionierende Lösung jetzt veröffentlicht: Firmware 2.13

Allerdings sollte man unbedingt die Anleitung des OCZ-Forums beachten. Zusammenfassend bin ich bei dem Update wie folgt vorgegangen:

  1. Boot zur normalen Festplatte (von Dell installiertes Win7), denn von einem auf der SSD laufenden Betriebssystem kann man nicht flashen.
  2. Firmware der OCZ Vertex3 auf Version 2.13 flashen. (ev. muß die Firmware-exe im Kompatibilitätsmodus für „win7“ ausgeführt werden, wenn die SSD nicht angezeigt werden sollte)
  3. WICHTIGSTER SCHRITT!! Danach den PC herunterfahren, Netzteil abstöpseln, Akku ausbauen, Einschaltknopf am Laptop mind. 10 Sekunden gedrückt halten, Deckel unten abschrauben und SSD ausbauen und ca. 10 min ausgebaut lassen. Danach Akku und Netzteil einstecken, einschalten ohne SSD einzubauen! Herunterfahren alles abstecken und SSD einbauen und alles wieder anstecken.
  4. Hochfahren, Bios von Dell Webseite auf Version A12 updaten (Stand 10.10.2011) Neustart
  5. Gerätemanager SSD deinstallieren => Neustart
  6. Beim Neustart wird mitgeteilt, daß Treiber installiert wurde und ein Neustart nötig sei. => Neustart
  7. Energiespareinstellungen vornehmen nach Belieben => Neustart
  8. Die Windowsleistungsbewertung ausführen (rechtsklick auf Computer => Eigenschaften => Windows Leistungsindex => Bewertung erneut vornehmen => Neustart

LPM-Registry-Hack nicht vornehmen, da Lüfter sonst lärmt. Intel Rapid 10.6.0.1022 Treiber verwenden Stand (10.10.2011).

Überblick über die Firmwares in Kombination Dell Xps17 L702x und OCZ Vertex3:
2.02 und 2.06: Bluescreens, wenn kein LPM-Hack
2.09: Wenn Energieoption Höchstleistung, dann durchschnittlich 1x kurzer Freeze pro Tag, das Sytem stürzt dabei nicht endgültig ab.
2.11: nicht getestet, da laut Forum vermehrt Bluescreens wieder auftraten
2.13: mit richtiger Installation stabil und produktiv nutzbar.

Fazit: tolle SSD die OCz Vertex3 in Kombination mit Dell XPS 17 L702x. Absolut empfehlenswert.

Einbau SSD Ocz Vertex3 in ein Dell XPS 17 L702x Notebook

Wie ich schon an anderer Stelle erwähnt habe, beschleunigt eine SSD insbesondere einen neuen PC ungemein. Ich habe positive Erfahrungen mit der „alten“ Vertex2 gemacht und habe jetzt die OCZ Vertex3 120 GB in einem neuen Dell Laptop einbauen dürfen (leider nicht meiner). Der Einbau war kinderleicht, aber die Konfiguration und Firmware-updates waren nicht ganz einfach um Bluescreens zu vermeiden und die optimale Geschwindigkeit zu erhalten. Deshalb stelle ich meinen Einbaubericht hier vor, vielleicht erspare ich jemand etwas Zeit. Stand Juli 2011. Update 17.10.11 siehe unten.

Nachfolgend eine Anleitung für Fortgeschrittene zum Einbau/Konfiguration der OCZ Vertex3 in ein DELL XPS 17 L702x Notebook:

  1. Einbau der Vertex3 in Schacht 1 oder 2. Dabei habe ich keine Geschwindigkeitsunterschiede festgestellt. Festplattenrahmen ist im Dell schon vorgesehen inkl. Schrauben.
  2. Normal booten von vorinstallierter HDD (Anweisungen folgen bis Desktop normal erscheint)
  3. Herunterladen der Toolbox VERSION 2.38 um die Vertex3 auf Firmware 2.08 zu bringen. (Wenn diese schon auf Firmware 2.08 ist, diesen Schritt überspringen), danach zwingend einen Neustart machen. Hinweis wenn Ihr die SSD nicht angezeigt bekommt, dann müsst Ihr die Toolbox.exe im Kompatibilitätsmodus für Win7 (kein Schreibfehler!) ausführen lassen und danach als Administrator ausführen.
  4. nach erfolgtem Neustart die Toolbox Version 2.38-209 herunterladen um die Vertex3 auf Firmware 2.09 zu bringen. OCZ schreibt zwar, daß man nur bei Problemen zu dieser Firmware greifen soll, aber bei mir hat es Bluescreens gegeben, deshalb meine Empfehlung auf 2.09 upzudaten. Danach zwingend einen Neustart machen.
  5. nach erfolgtem Neustart die Toolbox Version 2.38-209 abermals starten und Secure Erase auswählen. Danach wieder Neustart. (Falls Ihr schon vorher die SSD paritioniert hattet, müsst Ihr die SSD offline schalten. Mit CMD als Administrator => diskpart => list disk => „select disk“ und Nummer der SSD => offline disk => danach kann über die Toolbox die SSD gelöscht werden und wieder Neustart)
  6. nach erfolgtem Neustart wieder neustarten und dabei im Bios die Bootreihenfolge bearbeiten, daß zuerst von CD gestartet wird.
  7. Win7 DVD einlegen und installieren, SSD als Medium auswählen, Rest macht Win7 alleine
  8. Nach Installation zuerst die aktuellen auf der Dell Supportwebseite vorhandenen Chipsatztreiber (außer der Intel Management Engine, denn die verursacht ev. Freezes) installieren.
  9. Von Intel den neuesten Intel Rapid-Storage-Treiber downloaden (Stand Juni 2011: 10.6.0.1022)  und installieren. Der auf der Dell-Webseite ist älter => Neustart
  10. Dann den Windows Leistungsindex Test starten (damit werden auch spezifische Einstellungen für SSDs von Win7 erzeugt). Mein Wert der SSD ist 7.9
  11. Neustart und restliche Treiber installieren(außer der Intel Management Engine, denn die verursacht bei mir Komplett-Freezes). Neustart.
  12. Wenn man den Intel Rapid Storage Technology Treiber verwendet, NICHT und ich wiederhole NICHT den LPM deaktivieren, obwohl im Internet andauernd dies angesprochen wird (Anleitung und wie’s rückgängig gemacht werden kann). Dieser Punkt hat mich 4h gekostet. Denn wenn man den LPM durch eine Registry Änderung deaktiviert, lärmt der Lüfter des Dell Notebooks fast andauernd auf Höchststufe. Hintergrund. LPM ist eine Stromspareinstellung des Intel Rapid Storage Technology Treibers und wenn man diese deaktiviert läuft auch der Lüfter auf Hochtouren. Deshalb zumindest im Dell XPS 17 L702 aktiviert lassen (=Grundeinstellung). Auch wenn man die SSD mit dem MSAHCI-Treiber (mit win7 mitgeliefert) und nicht den Intel Rapid Storage Treiber installiert, ist das System stabil aber der Lüfter lärmt viel zu schnell und zu laut.
  13. Überprüfen, ob in der Aufgabenplanung die Defragmentierung abgeschaltet ist zumindest für die SSD.
  14. Überprüfen, ob der Indizierungsdienst die SSD ausgenommen hat. Start => Indizierungsoptionen. Dort auch den Benutzerordner auf der SSD rausnehmen! Oder zumindest den Indizierungsordner auf die normale Festplatte legen => erhöht die Lebensdauer der SSD.
  15. Energieoptionen auf „Höchstleistung“ stellen, das ist wichtig!
  16. Energiesparplan bearbeiten, so daß Festplatte nie abgeschaltet wird. (als Wert 0 eingeben, sowohl bei Akkunutzung als auch bei Netzteilnutzung). Auch wieder ein sehr wichtiger Punkt. => Neustart

Danach ist die Grundinstallation vollendet. Die SSD läuft damit schnell, ohne Komplett-Freezes  und ohne Bluescreens.

UPDATE, Momentaner Stand 17.10.11: Mit Firmware 2.13 und Intel RST Treiber 10.6.0.1022 ist das Dell Laptop XPS 17 und die Vertex3 absolut stabil (Keinerlei Freezes und BSOD). Bitte aber ungebedingt die Update-Anleitung des OCZ-Forums beachten, siehe meinem Update-Bericht.
Untenstehend noch Fotos und Benchmarks der OCZ Vertex3 in einem DELL XPS 17 L702x Notebook.
Der AS SSD Score mit 440 Punkten ist nicht berauschend, dafür entspricht aber der ATTO Benchmark mit über 500MB/s ab 256kb und die Windows Leistungsbewertung von 7,9 den normalen Werten für die OCZ Vertex3 angeschlossen an Sata III 6Gb/s Anschluß.



Liveaufnahme Tascam DR-100 mit Neumann KM184 Mikros

Seit November 2009 setze ich nun ein Tascam DR-100 in Verbindung mit zwei Neumann KM184 MT Kondensator-Mikros als Stereorecording ein. Bislang habe ich Blasorchester, Bands, Big bands, Kirchenmusik, symphonische Blasmusik aufgenommen. Dazu gibt es zu berichten:

Im Tascam Dr-100 sind zwar 2 Omni-Mikros(fast nicht zu gebrauchen) und 2 bessere Uni-Mikros in AB-Anordnung eingebaut, aber mir war die Qualität nicht ausreichend. Dies äußerte sich dahingehend, daß ich alle Aufnahmen, gemacht mit den eingebauten AB-Mikros, mühsam per EQ am PC nachbearbeiten mußte, um eine realistische Aufnahme zu erhalten. Deshalb habe ich mir die zugegebenermaßen nicht gerade billigen Neumann-Kondensator Mikros angeschafft.

Ergebnis: Der Preis der Neumann KM184 Mikros ist es wirklich wert! Die Aufnahmen sind ohne großartige Nachbearbeitung realistisch und gut. Allein die Zeit, die ich mir spare, nicht mehr die richtigen EQ-Einstellungen suchen zu müssen macht den Kaufpreis wieder wett. Das Ergebnis ist naturgetreu und gibt meiner Ansicht sehr genau den Höreindruck des Zuschauers an der Position der Mikros wieder. Man kann sich damit auch Aufnahmen von Laienmusikern anhören.

Ein paar Tipps zu dieser Aufnahmekombination:

  • Limiter ausschalten, denn dieser greift zu früh ein. Dies empfehle ich nur,wenn Ihr genug Zeit hattet zum Einpegeln.
  • Firmwareupdate machen, denn dann sind 24bit 96khz Aufnahmen möglich. Diese kann man dann im PC auf CD-Qualität bringen, hat aber zuvor das bessere Material für Bearbeitungen.
  • ORTF-Mikroanordnung benutzen. Diese Mikrophonanordnung (Winkel 110° und 17cm Abstand) kommt dem menschlichen Höreindruck sehr nahe und ist ein Kompromiss aus Raum- und Direktklang.
  • Um ORTF-Anordnung zu überprüfen Schmiege im Baumarkt kaufen und Lineal. Vorlage kann man sich von der Wikipedia ausdrucken.
  • Mikrospinnen benutzen, um Trittschall oder ähnliche Geräusche zu unterdrücken, auch die billigen Mikrospinnen tun ihren Job.
  • XLR-Kabel mit abgewinkeltem female-Stecker kaufen bzw. selbst löten. Sonst bekommt man zumindest bei ORTF-Anordnung und Spinne Platzprobleme.
  • Stromadapter mitbestellen, denn bei aktivierter Phantomspannung ist die Batterie-/Akkulaufzeit sehr begrenzt ca. 35min je nach verwendeter Batterien. Daher am besten mit Netzteil betreiben. An die Kabeltrommel denken.
  • SD-Karte mit 16GB kaufen Class 10 kostet 18 Euro bei Amazon Stand Juli 2011. Damit hat man genug Speicher selbst für lange Konzerte und man muß in der Pause nicht abschalten (potentieller Risikofaktor).
Verwendetes Equipment und Preise in Euro Stand Juli 2011:
Tascam Dr-100 385,00
Neumann KM 184 MT Stereopärchen 1145,00
Netzteil Tascam PS-P520  29,00
2 Mikrophonspinnen THE T.BONE SSM 4  19,80
2 XLR-Kabel 10m CORDIAL CTM 10 FM-SW  31,00
Schiene für Spinnen K&M 23550 Ergänzungsschiene 9,50
ev. Adapter für Schiene Manfrotto 088, Adapter 3/8->1/4 Zoll  4,80
2 Winkelstecker XLR für Kabel zum Löten Neutrik NC 3 FRX-B 17,80
2 Codierringe für Winkel-/Normalstecker NEUTRIK XCR RING ROT 0,46
16 GB SD-Karte Transcend Class10 16GB 18,00
Schmiege im Baumarkt 15,00
Lineal 1,00
Stativ Einsteigermodell Mantona Stativ Scout mit Kugelkopf 39,22
Alukiste für Equipment ca. 25,00
Gesamtpreis 1740 Euro
ist nicht billig, aber die Aufnahmen und das Handling überzeugen. Diese Kombination kann ich wärmstens empfehlen.

Zum Abschluß noch eine Aufnahme von einem Sax-Quartett in einer Kirche (altes Spiritual, daher keine GEMA). Zum Anhören auf den Play-Button klicken:
 

Aufgabenplanung win7 Fehler Aufgabe „{0}“ nicht mehr vorhanden – Lösung

In win7 kann beim Start der Aufgabenplanung folgender Fehler auftreten:

Die ausgewählte Aufgabe „{0}“ ist nicht mehr vorhanden. Klicken sie auf „Aktualisieren“, um die aktuellen Aufgaben anzuzeigen.

Lösung = (radikal) des Problems bei mir:
Einfach den Ordner „Defrag“ löschen oder testweise irgendwohin anders verschieben (z.B. auf Desktop).
zu finden ist der Ordner Defrag in  „C:\Windows\System32\Tasks\Microsoft\Windows“
Dann die Aufgabenplanung neu starten. Es wird keine Fehlermeldung mehr angezeigt.

Lösung (milde), wenn auch HDs vorhanden sind:
Ordner nicht löschen, sondern bei geschlossener Aufgabenplaung die „Defragmentierung“ über das Startmenü aufrufen => Zeitplan konfigurieren => etwas ändern bzw. Datenträger auswählen (nur keine SSDs!!) => OK => Fertig.

Hintergrund:
Bei meinem PC ist die Systemfestplatte eine SSD. Deshalb hat win7 bei der Installation völlig zu recht den Defragmentierungsdienst deaktiviert um die Lebenszeit der SSD zu erhöhen.  Dies hat win7 nicht sauber vorgenommen, so daß diese Fehlermeldung die Aufgabe „{0}“ sei nicht mehr vorhanden kommt. Gott sei Dank ist der Fehler sehr leicht zu beheben, entweder komplett löschen oder den Zeitplan neu erstellen mittels der Windows eigenen DefragmentierungsGUI.
Wenn es bei Euch nicht an der Defrag-Aufgabe liegt, dann müsst Ihr die fehlerhafte Aufgabe leider selbst finden durch trial and error => testweise die Ordner verschieben.  Aber bitte Vorsicht dabei! Es gibt auch sehr wichtige Aufgaben.
Gefunden habe ich diese Lösung teilweise im Windows-7 Forum.

Firefox 5 RAM Verbrauch wurde verbessert

Nachdem mittlerweile Firefox 5.0 veröffentlicht wurde, habe ich diesen auf veränderten Speicherverbrauch (RAM) getestet. Und die Entwickler haben wirklich gut gearbeitet: Gegenüber Firefox 4 habe ich einen um bis zu 25% verringerten Speicherverbrauch gemessen: bei 60 geöffneten Seiten sind es bei mir statt 630MB nur noch 470MB RAMverbauch.

Wer Probleme mit RAM-Verbrauch hat sollte sich meine RAM-Verbrauch Lösungen für Firefox 4 durchlesen, diese gelten natürlich auch für Firefox 5.

Notenpultleuchten K&M 122E (12250) vs. K&M 12235 „Starlight“

Ein kurzer Vergleich zwischen zwei Notenpultleuchten, Glühlampe vs. LED:

K&M 122E (oder auch 12250) K&M 12235 Starlight
Preis(Stand März 2011) 24,90 Euro 41,90 Euro
Technik Glühlampe 25W 18 LEDs
Anschlußkabel 2m 3m
Befestigung 3x Gelenk Schwanenhals
Meinung/Kritik Glühlampe kann ausbrennen und muß ersetzt werden => verursacht dadurch laufende Kosten. gute Ausleuchtung, aber durch die kalte Lichtfarbe ist der Kontrast zwischen dem Weiß des Papiers und dem Schwarz der Noten zu groß. Notenlesen ist daher nicht so angenehm und strengt mehr an. Siehe Fotos unten.

Da ich ja beide schon länger im Einsatz habe, kann ich eindeutig zur billigeren und besseren K&M 122E (anderer Name: K&M 12250) raten. Das Notenlesen mit dieser Leuchte ist wesentlich angenehmer und die Nachteile (1m kürzeres Kabel, Ausfall der Glühlampe möglich) sind verkraftbar. Auch kann man bei der Glühlampe eine einfache 25W Kerzenlampe einsetzen. Ist zwar nicht ganz optimal (Ausleuchtung), aber ausreichend.

Mir ist es absolut unverständlich, weshalb K&M bei der Starlight-LED nicht zusätzlich zu den weißen LEDs auch rote LEDs verbaut (ähnlich wie LED-Lampen von „Littlite“, diese kenne ich von Mischpultbeleuchtung und bin sehr zufrieden). Mit dieser Technik wird ein wesentlich wärmerer Lichtfarbton auch bei LED-Beleuchtung generiert.

Untenstehend noch Fotos der K&M Leuchten, links Glühlampe, rechts LED. Auf das Foto klicken, um es zu vergrößern.

Firefox 4 frißt RAM – Lösungen

bei mir hat der Firefox 4 ohne jegliches Zutun immer mehr RAM „aufgefressen“, sprich er hat sich immer mehr Arbeitsspeicher genommen, ohne daß überhaupt aktiv gesurft wird. Nach einem Tag und ca. 30 Tabs war die Firefox 4 RAM Nutzung über 1GB groß und der Firefox wurde immer schwerfälliger zu bedienen. Firefox gilt von je her als Speicherfresser, siehe Forumeintrag, aber im Gegensatz zur 3.6. Version war Firefox 4 so nicht produktiv nutzbar.

Lösungen für das exzessive Firefox-Speichernutzungsproblem :

  1. Addons überprüfen (einfach mal alle deaktivieren und neustarten, siehe auch Liste problematischer Addons)
  2. Plugins überprüfen (einfach mal alle deaktivieren und neustarten)
  3. nicht gleichzeitig mehr als 60 Tabs verwenden!
  4. neues Profil erstellen und Bookmarks, Addons, … manuell übertragen. Wichtig dabei, nicht auf Addons vertrauen die alles automatisch als Backup speichern, sondern nur das übertragen, was Ihr wirklich benötigt. Addons neu herunterladen, nicht einfach Ordner kopieren. (Anleitung zum Erstellen eines neuen Profils)
  5. browser.sessionhistory.max_total_viewers auf anderen Wert setzen. Mein Wert ist „5„. Wie man das macht: „about:config“ im Firefox eingeben und Wert von „browser.sessionhistory.max_total_viewers“ ändern. Bewirkt, daß nicht mehr so viele Seiten im Cache gehalten werden (Vor und Zurück-Funktion braucht etwas länger, wenn man viele Seiten zurück oder vor geht)

Bei mir war es Punkt 4. Aber die Analyse und Lösung des Problems haben mich ein paar Stunden gekostet. Danach läuft Firefox 4 relativ brauchbar (der RAM Verbrauch steigt zwar trotzdem ohne jegliches Zutun, wird aber nach 5 Minuten wieder freigegeben auf ein akzeptables Niveau). Punkt 5 hat auch sehr geholfen, den Speicherverbrauch einzudämmen.
Bitte vergesst den Tip im Internet zusammenhängend mit „config.trim_on_minimize“; dieser Tip ist eher kontraproduktiv, da nur der RAM auf die Festplatte ausgelagert wird und Firefox verlangsamt.

Warum Firefox nutzen? Weil die vielen Addons einfach gut und hilfreich sind. Wer nur einen schnellen Browser benötigt oder einen alten PC nutzt, sollte sich Google Chrome anschauen.

Update 18.06.2011:
Gerade wurde Firefox 5.0 veröffentlicht, und ich kann eine sparsamere Speichernutzung bemerken (bis zu 25%). Daher ist es meiner Meinung nach empfehlenswert umzusteigen auf Version 5.

Impressumspflicht, Datenschutz Stand März 2011

Jeder Webseitenbetreiber steht irgendwann einmal vor der Frage: „brauche ich ein Impressum, und wenn ja, was sollte drinstehen.“

  1. Anbieterkennzeichnung (Impressum) mit allen nötigen Angaben zum Anbieter
  2. Haftungsausschluß für externe Links (kurz und nicht mit Hinweis auf Urteile)
  3. Datenschutz Absatz mit genereller Beteuerung, keine personenbezogenen Daten zu verkaufen bzw. unnötigerweise an Dritte zu übermitteln.
  4. Offenlegung eingesetzter EXTERNER Services

Ich will nicht bei Adam und Eva anfangen, daher nur kurz zur Anbieterkennzeichnungspflicht: nach §  5 TMG und § 55 Abs.2 RfStV kann man verpflichtet sein, bestimmte Daten im Impressum anzugeben. Welche genau, dazu zuvorgenannte Paragraphen lesen. EINZIGE Ausnahme von der generellen Impressumspflicht normiert § 55 Abs. 1 RfStV:
Webseiten die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“  => zu 98% muß man zumindest ein rudimentäres Impressum angeben.

Nun zum heißesten Thema der letzten 3 Jahre: Datenschutz
Alle waren überrascht, daß im Februar 2011 erste Seiten abgemahnt wurden wg. Einbindung des Facebook Like Buttons. Der Fehler war die Nicht-Offenlegung der Nutzung des Facebook-Buttons in der Datenschutzerklärung.

Die Offenlegung eingesetzter EXTERNER Services ist im WEB 2.0 Zeitalter meist völlig ignoriert worden. Es gebietet sich schon aus Transparenzgründen externe Anbieter aufzuführen, wenn man sich schon deren Dienste bedient. Warum? Weil man nicht unbedingt beeinflussen kann, welche Daten von diesen erhoben werden und wie diese Anbieter mit den Daten umgehen und weil diese externen Dienste dem Normal-User nicht auffallen. Beispiele für externe Dienste, die häufig eingesetzt werden und unbedingt angegeben werden sollten:

Google Analytics(bitte nur mit Erweiterung _anonymizeIp() ), Feedburner, Facebook Plugins, Akismet Spamplugin, „embed“ eingebundene Videos von z.B. Youtube.com und vimeo.com,  Wordpress (Cookies bei Kommentar oder Login), Statistiktools wie IVW Zählpixel oder WordPress Stats, Google Adwords, Google Maps, Gravatar, Twitter widgets, Amazon Partner Programm, u.v.m. (Herr Pietsch hat 11 problematische Dinge schon 2009 in seinem blog vorhergesehen)

Generell um schnell die eigene Webseite zu überprüfen, eignet sich die Webseite www.ontraxx.net. Einfach Eure Webseite eingeben und Liste kontrollieren. Es werden fast alle Eure externen Dienste angezeigt. Fast? Ja, im Hintergrund laufende Plugins, nur auf einzelnen Seiten eingesetzte Dienste fehlen. Insbesondere bei WordPress oder anderen CMS-Systemen, überprüft alle Eure Plugins auf Datenübermittlung an externe Server. Übrigens verstößt meiner Einschätzung nach die Nutzung auf der eigenen Webseite mancher der oben aufgezählten Dienste gegen geltende Datenschutzvorschriften Deutschlands.
Findet einen Kompromiß aus Features, Komfort und angemessenem Datenschutz, den Ihr rechtfertigen könnt! Weniger ist manchmal mehr.

Gerne könnt Ihr Euch auch an meinem Impressum orientieren. Bezüglich der Orientierung für Euch übernehme ich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Verantwortung. Bei kommerziellen Angeboten gebietet es sich aus Risiko und Haftungsgründen einen technisch versierten Internet- und Medienanwalt zu nehmen. Dieser kann Euch gut beraten und haftet für diese Beratung auch.

Youtube Videos (Nr.7): Verschiedenes

Hier einmal wieder meine Youtube-Sichtungen der letzten Monate:
Gabi Wilson plays piano and sings Alicia Keys Cover!!!
Blood Sweat & Tears – And when I die (Tolles Tuba Solo in der Mitte)
Tolles Musikvideo mit viel Text: Alright with me

Canon Pachelbel mal anders: E-Gitarre
Flöte und Beatbox Sesamstraße
Hummelflug und Beatbox auf der Flöte
Gitarren-Percussion sehr schnell und gut
Gitarre Finger Tapping + Gesang
Marketa Irglova (Berlinerin spielt Klavier und singt, Ballade)
Blaskapelle Gäubodenfest Straubing: Gr. Trommeler flippt aus ab 1:30 trotzdem sehr musikalisch!
Dream a little Dream, nichts Aufregendes aber laid back und gut gesungen
18 Jähriger singt im Studio Soul Nummer„Duett“ of 12 and 15 year old girls

Nicht unbedingt etwas mit Musik zu tun, aber sehenswert:
Rube Goldberg Maschine (so heißen diese Maschinen) in einem Musikvideo!!
T-Shirts zusammenlegen in einer einzigen Sekunde
Stift wirbeln leicht gemacht:

Abmahn Mißbrauch Filesharing in Deutschland

Es betrifft mich zwar nicht direkt, aber als aktiver Internet-Nutzer und Jura-Student möchte ich mich kurz zu dem viel diskutiertem Thema zu Wort melden.

  • Urteil vom OLG-Köln (Az. 6 W 155/10): hat im Jan 2011 den Begriff „gewerbliches Ausmaß“ des § 101 Abs.1 S.1 UrhG näher bestimmt. Danach liegt dieses bei einem einzelnen Film nicht vor, wenn dieser zum Zeitpunkt des Downloads schon länger als 6 Monate auf dem Markt ist. (Maßgeblich bei Filmen ist der DVD-Verkaufsstart. 6 Monate seien die „Abverkaufsphase“)

Was die meisen Blogger überlesen ist der Sachverhalt: ein einzelner Film wurde per Filesharing verbreitet. Digiprotect z.B. verschickt aber die meisten Abmahnungen an sogenannte Container-Files wie Pop-Musik-Chart-Sammlungen. Bei diesen sind mehrere Songs in einer Datei und meist erfüllt auch zumindest ein Song das „Abverkaufskriterium“.

Versteht mich nicht falsch, ich bin gegen Massenabmahnungen mit noch dazu abwegigem Streitwert, aber die obige Entscheidung des OLG Köln empfinde ich nicht als sensationell. Noch dazu betrifft § 101 UrhG den Auskunftsanspruch (IP-Anschlußinhaber) und wird nur von einem Gericht geprüft bevor überhaupt der Anschlußinhaber davon Kenntnis erlangt.

Allgemein zu Massenabmahnungen mit abwegig hohem Streitwert:
Wir sind immer noch in Deutschland und haben eigentlich im Gegensatz zu den USA keine „punitive damages“ (bestrafenden Schadensersatz, z.B. Kaffee zu heiß => 1 Million SE für verbrannte Zunge).Allerdings wo traten die Massenabmahnungen international zuerst auf: Deutschland und schwappte über nach GB.

Die Amerikaner sind uns in dieser Hinsicht voraus: Deren Gerichte bügelten Massenauskunftsanträge meist kurz ab. Digiprotect scheiterte in den USA. Damit ersparen Sie sich Zeit und verkürzen die allgemeine Verfahrensdauer. In Deutschland sind ganze Kammern mit Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und damit für andere Fälle lahmgelegt.

Und warum immer nur Gerichte in Köln oder Hamburg? Nicht weil die Rechteverfolger(a la Digiprotect) ihren Sitz in diesen Städten haben. Mir scheint es wird der fliegende Gerichtsstand §32 ZPO schamlos ausgenutzt und das Gericht bei dem man den meisten Erfolg gehabt hat, wird für weitere Klagen herangezogen. Einzig das AG Frankfurt hat sich 2009 gegen einen fliegenden Gerichtsstand ausgesprochen (Az. 31 C 1141/09 – 16, schön zu lesen die Anwendung der Canones nach Savigny). Leider hat sich diese Meinung bis dato nicht durchgesetzt.

Meine Vorschläge für dieses Problem, an die Politik und die obersten Gerichte gerichtet:

  1. Streitwertdeckelung für illegale Verbreitung von Filme/Songs
  2. fliegenden Gerichtsstand für Internet-Angelegenheiten abschaffen.
  3. § 101 Abs.1.S.1 UrhG einheitliche Definition des „gewerbsmäßigen Ausmaßes“ entwickeln wg. Rechtssicherheit.
  4. § 97 a UrhG: Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro durchsetzen. Gut gedacht vom Gesetzgeber aber schwammig umgesetzt, daher momentan keine relevante praktische Anwendung. Klare Definition was „außerhalb des Geschäftsverkehrs“ und „einfache Fälle“ bedeutet.
  5. Massenabmahnungen boykottieren (wie in USA) und sich nicht mißbrauchen lassen. Denn die momentane Praxis der Rechteverfolger ist nicht auf Kompensation eines Schadens aus, sondern auf Erschließung neuer Einnahmen für Anwälte und Rechteverfolger gerichtet. Umsetzbar wäre dies schon jetzt, wenn man die Kosten des Auskunftsanspruchs nach §101 UrhG pro IP berechnen würde (OLG KarlsruheAz. 6W 4/09 hat dies 2009 aber abgelehnt.). Oder auch siehe Punkt 1: der allg. Gerichtsstand würde Massenabmahnungen zumindest verkomplizieren und dadurch nicht mehr lukrativ machen.