Impressumspflicht, Datenschutz Stand März 2011

Jeder Webseitenbetreiber steht irgendwann einmal vor der Frage: „brauche ich ein Impressum, und wenn ja, was sollte drinstehen.“

  1. Anbieterkennzeichnung (Impressum) mit allen nötigen Angaben zum Anbieter
  2. Haftungsausschluß für externe Links (kurz und nicht mit Hinweis auf Urteile)
  3. Datenschutz Absatz mit genereller Beteuerung, keine personenbezogenen Daten zu verkaufen bzw. unnötigerweise an Dritte zu übermitteln.
  4. Offenlegung eingesetzter EXTERNER Services

Ich will nicht bei Adam und Eva anfangen, daher nur kurz zur Anbieterkennzeichnungspflicht: nach §  5 TMG und § 55 Abs.2 RfStV kann man verpflichtet sein, bestimmte Daten im Impressum anzugeben. Welche genau, dazu zuvorgenannte Paragraphen lesen. EINZIGE Ausnahme von der generellen Impressumspflicht normiert § 55 Abs. 1 RfStV:
Webseiten die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“  => zu 98% muß man zumindest ein rudimentäres Impressum angeben.

Nun zum heißesten Thema der letzten 3 Jahre: Datenschutz
Alle waren überrascht, daß im Februar 2011 erste Seiten abgemahnt wurden wg. Einbindung des Facebook Like Buttons. Der Fehler war die Nicht-Offenlegung der Nutzung des Facebook-Buttons in der Datenschutzerklärung.

Die Offenlegung eingesetzter EXTERNER Services ist im WEB 2.0 Zeitalter meist völlig ignoriert worden. Es gebietet sich schon aus Transparenzgründen externe Anbieter aufzuführen, wenn man sich schon deren Dienste bedient. Warum? Weil man nicht unbedingt beeinflussen kann, welche Daten von diesen erhoben werden und wie diese Anbieter mit den Daten umgehen und weil diese externen Dienste dem Normal-User nicht auffallen. Beispiele für externe Dienste, die häufig eingesetzt werden und unbedingt angegeben werden sollten:

Google Analytics(bitte nur mit Erweiterung _anonymizeIp() ), Feedburner, Facebook Plugins, Akismet Spamplugin, „embed“ eingebundene Videos von z.B. Youtube.com und vimeo.com,  Wordpress (Cookies bei Kommentar oder Login), Statistiktools wie IVW Zählpixel oder WordPress Stats, Google Adwords, Google Maps, Gravatar, Twitter widgets, Amazon Partner Programm, u.v.m. (Herr Pietsch hat 11 problematische Dinge schon 2009 in seinem blog vorhergesehen)

Generell um schnell die eigene Webseite zu überprüfen, eignet sich die Webseite www.ontraxx.net. Einfach Eure Webseite eingeben und Liste kontrollieren. Es werden fast alle Eure externen Dienste angezeigt. Fast? Ja, im Hintergrund laufende Plugins, nur auf einzelnen Seiten eingesetzte Dienste fehlen. Insbesondere bei WordPress oder anderen CMS-Systemen, überprüft alle Eure Plugins auf Datenübermittlung an externe Server. Übrigens verstößt meiner Einschätzung nach die Nutzung auf der eigenen Webseite mancher der oben aufgezählten Dienste gegen geltende Datenschutzvorschriften Deutschlands.
Findet einen Kompromiß aus Features, Komfort und angemessenem Datenschutz, den Ihr rechtfertigen könnt! Weniger ist manchmal mehr.

Gerne könnt Ihr Euch auch an meinem Impressum orientieren. Bezüglich der Orientierung für Euch übernehme ich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Verantwortung. Bei kommerziellen Angeboten gebietet es sich aus Risiko und Haftungsgründen einen technisch versierten Internet- und Medienanwalt zu nehmen. Dieser kann Euch gut beraten und haftet für diese Beratung auch.

Youtube Videos (Nr.7): Verschiedenes

Hier einmal wieder meine Youtube-Sichtungen der letzten Monate:
Gabi Wilson plays piano and sings Alicia Keys Cover!!!
Blood Sweat & Tears – And when I die (Tolles Tuba Solo in der Mitte)
Tolles Musikvideo mit viel Text: Alright with me

Canon Pachelbel mal anders: E-Gitarre
Flöte und Beatbox Sesamstraße
Hummelflug und Beatbox auf der Flöte
Gitarren-Percussion sehr schnell und gut
Gitarre Finger Tapping + Gesang
Marketa Irglova (Berlinerin spielt Klavier und singt, Ballade)
Blaskapelle Gäubodenfest Straubing: Gr. Trommeler flippt aus ab 1:30 trotzdem sehr musikalisch!
Dream a little Dream, nichts Aufregendes aber laid back und gut gesungen
18 Jähriger singt im Studio Soul Nummer„Duett“ of 12 and 15 year old girls

Nicht unbedingt etwas mit Musik zu tun, aber sehenswert:
Rube Goldberg Maschine (so heißen diese Maschinen) in einem Musikvideo!!
T-Shirts zusammenlegen in einer einzigen Sekunde
Stift wirbeln leicht gemacht:

Abmahn Mißbrauch Filesharing in Deutschland

Es betrifft mich zwar nicht direkt, aber als aktiver Internet-Nutzer und Jura-Student möchte ich mich kurz zu dem viel diskutiertem Thema zu Wort melden.

  • Urteil vom OLG-Köln (Az. 6 W 155/10): hat im Jan 2011 den Begriff „gewerbliches Ausmaß“ des § 101 Abs.1 S.1 UrhG näher bestimmt. Danach liegt dieses bei einem einzelnen Film nicht vor, wenn dieser zum Zeitpunkt des Downloads schon länger als 6 Monate auf dem Markt ist. (Maßgeblich bei Filmen ist der DVD-Verkaufsstart. 6 Monate seien die „Abverkaufsphase“)

Was die meisen Blogger überlesen ist der Sachverhalt: ein einzelner Film wurde per Filesharing verbreitet. Digiprotect z.B. verschickt aber die meisten Abmahnungen an sogenannte Container-Files wie Pop-Musik-Chart-Sammlungen. Bei diesen sind mehrere Songs in einer Datei und meist erfüllt auch zumindest ein Song das „Abverkaufskriterium“.

Versteht mich nicht falsch, ich bin gegen Massenabmahnungen mit noch dazu abwegigem Streitwert, aber die obige Entscheidung des OLG Köln empfinde ich nicht als sensationell. Noch dazu betrifft § 101 UrhG den Auskunftsanspruch (IP-Anschlußinhaber) und wird nur von einem Gericht geprüft bevor überhaupt der Anschlußinhaber davon Kenntnis erlangt.

Allgemein zu Massenabmahnungen mit abwegig hohem Streitwert:
Wir sind immer noch in Deutschland und haben eigentlich im Gegensatz zu den USA keine „punitive damages“ (bestrafenden Schadensersatz, z.B. Kaffee zu heiß => 1 Million SE für verbrannte Zunge).Allerdings wo traten die Massenabmahnungen international zuerst auf: Deutschland und schwappte über nach GB.

Die Amerikaner sind uns in dieser Hinsicht voraus: Deren Gerichte bügelten Massenauskunftsanträge meist kurz ab. Digiprotect scheiterte in den USA. Damit ersparen Sie sich Zeit und verkürzen die allgemeine Verfahrensdauer. In Deutschland sind ganze Kammern mit Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und damit für andere Fälle lahmgelegt.

Und warum immer nur Gerichte in Köln oder Hamburg? Nicht weil die Rechteverfolger(a la Digiprotect) ihren Sitz in diesen Städten haben. Mir scheint es wird der fliegende Gerichtsstand §32 ZPO schamlos ausgenutzt und das Gericht bei dem man den meisten Erfolg gehabt hat, wird für weitere Klagen herangezogen. Einzig das AG Frankfurt hat sich 2009 gegen einen fliegenden Gerichtsstand ausgesprochen (Az. 31 C 1141/09 – 16, schön zu lesen die Anwendung der Canones nach Savigny). Leider hat sich diese Meinung bis dato nicht durchgesetzt.

Meine Vorschläge für dieses Problem, an die Politik und die obersten Gerichte gerichtet:

  1. Streitwertdeckelung für illegale Verbreitung von Filme/Songs
  2. fliegenden Gerichtsstand für Internet-Angelegenheiten abschaffen.
  3. § 101 Abs.1.S.1 UrhG einheitliche Definition des „gewerbsmäßigen Ausmaßes“ entwickeln wg. Rechtssicherheit.
  4. § 97 a UrhG: Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro durchsetzen. Gut gedacht vom Gesetzgeber aber schwammig umgesetzt, daher momentan keine relevante praktische Anwendung. Klare Definition was „außerhalb des Geschäftsverkehrs“ und „einfache Fälle“ bedeutet.
  5. Massenabmahnungen boykottieren (wie in USA) und sich nicht mißbrauchen lassen. Denn die momentane Praxis der Rechteverfolger ist nicht auf Kompensation eines Schadens aus, sondern auf Erschließung neuer Einnahmen für Anwälte und Rechteverfolger gerichtet. Umsetzbar wäre dies schon jetzt, wenn man die Kosten des Auskunftsanspruchs nach §101 UrhG pro IP berechnen würde (OLG KarlsruheAz. 6W 4/09 hat dies 2009 aber abgelehnt.). Oder auch siehe Punkt 1: der allg. Gerichtsstand würde Massenabmahnungen zumindest verkomplizieren und dadurch nicht mehr lukrativ machen.

Mit php einen A4 PDF-Kalender erzeugen

Ideal für Vereine (Musikvereine, Trachtenvereine, …)  ist es einen PDF-Kalender mit Ihren Terminen zu veröffentlichen. Früher mit Excel mühsam erstellt (später mit VBA automatisiert). Meine Lösung jetzt:

Mit FPDF und php einen Jahreskalender auf 2 A4 Seiten als PDF-ausgeben.
=> Online DEMO im neuen Fenster öffnen

Der Kalender basiert auf dem Script von Dr. Detlef Groth bei drweb.de mit folgenden von mir vorgenommenen Änderungen:

  • Beginn des Kalenders mit aktuellem Monat und aktuellem Jahr
  • Feiertage und Termine werden automatisch berechnet und eingetragen (Ostern, Advent…). Dabei habe ich die gesetzlichen Feiertage Bayerns als Feiertage markiert. (Anpassung für andere Bundesländer sehr einfach möglich. Infos zu gesetzl. Feiertagen aller Bundesländer)
  • Schrift und Farben angepaßt.
  • Termine können manuell oder aus einer Datenbank dem Kalender leicht hinzugefügt werden.

Installation meines Kalenders:

  • FPDF herunterladen, Ordner „Fonts“ und Datei „fpdf.php“ in ein Verzeichnis entpacken und auf Euren Server laden.
  • A4-PDF-Kalender-Hornblog-de.txt“ in den selben Ordner downloaden, auf Server laden und umbenennen („.txt“ in „.php“ ändern)
  • Fertig. Die Datei „A4-PDF-Kalender-Hornblog-de.php“ aufrufen und Kalender als PDF ansehen.

Auf diese Weise erhält man einen einfachen, immer aktuellen PDF-Kalender, den man zusätzlich mit seinen Daten füttern kann. Ich hoffe, Euch damit ein bißchen Arbeit erspart zu haben und bedanke mich bei Herrn Dr. Groth (dort ist seine Kalender-Version noch etwas detaillierter beschrieben) für die Vorarbeit.

Wenn Sie meine Arbeit nützlich finden und Sie Ihnen Zeit erspart, können Sie mir gerne einen kleinen Betrag per Paypal schicken über folgenden Button:

Lizenz
für die Verwendung meines angepassten Scripts ist CC-By-SA 3.0: frei für Nutzung(kommerziell und privat) und Veränderung unter den Voraussetzungen: Rückverlinkung auf diese Seite oder www.hornblog.de und bei Veränderung des Quellcodes eine gleichartige Lizenz. Nähere Angaben im Scriptkopf.

Youtube Videos (Nr.6): 2 englische Reden vor Studenten

hier einmal 2 ungewohnte Video Empfehlungen von mir:
Zwei sehr interessante englische Reden, wirklich hörenswert.  (Thema grob zusammengefaßt: Lebenstipps nicht nur für Studenten.)

Eine nicht nur rhetorisch sehr gute Rede (vor Studenten?) des englischen Comikers John Cleese (1939 geboren, bekannt durch Monty Python).

Zentrale Punkte in Seinem Vortrag:

  • “Sleeping on problems”, Problemlösen im Schlaf
  • “Writing from memory”, wie er ein gutes Skript verlor und ein noch besseres aus dem Gedächtnis schrieb
  • “Interruptions”, wie hinderlich Unterbrechungen im s.g. “Flow” sein können
  • “Boundaries of space, boundaries of time”, erschaffe eine Oase der Ruhe und setze Grenzen


2. Video: Abschlußrede in Havard 2008 Rednerin war J.K. Rowling (bekannt durch Ihre Harry Potter Bücher)

Themen: Versagensangst und das Gute im Versagen sehen und daraus lernen. Leben ist mehr als Qualifikationen.

Der letzte Teil der Rede ist eher das, was man als Appell an Uni-Absolventen erwarten würde. Einsatz für die Schwachen, um die Welt zu verbessern. Und sie schließt mit Seneca: „Nicht wie lang ein Leben ist, sondern wie gut es ist, ist das was zählt.“ vgl. „de brevitate vitae“ von Seneca.

DVD-Empfehlung: Die Legende vom Ozeanpianisten

„Die Legende vom Ozeanpianisten“ oder englisch: „The Legend of 1900“
Ich habe diesen verdammt guten Film (kam 1999 raus) 2008 im ZDF gesehen und hab mir gleich die DVD bei Amazon gekauft. Habe den Kauf nicht bereut.
Ausschnitte bei Youtube (Ton-Qualität ist auf der DVD viel besser):

Andere Ausschnitte bei Youtube:
melancholisches Trompeten Solo
Walzer auf hoher See
Eine der Schlüsselszenen: Ein Wettkampf zwischen zwei Pianisten, auf den sich der eine erst nicht einläßt und einfach alles nachspielt(musikalisch nicht das Beste des Filmes, doch irgendwie sehr beeindruckend, das Ende anschauen!!).

Wer ist verantwortlich für die Musik? Ennio Morricone. Klare Empfehlung für den Film, schon wegen dem Soundtrack.
DVD bei Amazon für ca. 6,99 Euro Stand Feb 2011

Youtube Videos (Nr.5): Blassportgruppe

per Zufall habe ich die deutsche Musikformation Blassportgruppe/entdeckt. 12 Musiker, alles Bläser, Schlagzeug und Große Trommel. Sie spielen erfrischend anders bekannte und eigene Songs, hört am besten mal rein.

„Green Hornet“-Theme einer TV-Sendung, bekannt geworden durch den Film Kill Bill. Unter anderem auch gespielt von Mnozil Brass oder Al Hirt, der das Original einspielte.

Cover Version: „Bad“ Original von Michael Jackson:

mehr Videos auf Youtube:
„Solang man Träume noch leben kann“
„Superblau“ – Blassportgruppe live 2009 feat. Felix Fromm

Schade finde ich es nur, daß sie 2011 nicht in meine Stadt (München) kommen. Aber dafür in viele andere Städte, siehe www.blassportgruppe.de

Aufrüst-Tipp #1 SSD-Festplatte

Letztes Jahr habe ich wieder in meinen Desktop-PC investiert und es hat sich mehr als bezahlt gemacht.

Kauft Euch Eine SSD-Festplatte als Systemfestplatte

Ich habe mir die 120GB OCZ Vertex2 im August 2010 gekauft, (damals 330 Euro), jetzt Feb 2011 190 Euro bei Amazon. Vorab: diese Investition lohnt sich nur, wenn man Win7 nützt und sich selbst eine Neuinstallation von Windows zutraut.

Die Leistungsverbesserung ist enorm, kein neuer Prozessor oder RAM bringen mehr Performance als eine SSD statt einer normalen Festplatte.
Mein System braucht für den Start nur noch 20s statt 1,3min bis zum Desktop. Natürlich sind 190 Euro  immer noch viel Geld, aber wenn Photoshop in 2s öffnet, Word,Excel,Powerpoint, Outlook alle nur 1s benötigen und der Explorer ohne Verzögerungen Ordner öffnet spart man Zeit und hat endlich wieder Spaß am Arbeiten mit dem PC.

Die Vertex2 von OCZ ist Preis/Leistung und bei den Werten und der Verarbeitung sehr gut. Meiner Meinung nach sogar besser als die SSDs des Branchenprimus Intel. Und ich habe meine Investition mir sehr sehr gut überlegt und unzählige Reviews und Tests gelesen. 120GB-Variante reicht mir auch ganz leicht für alle Programme + Betriebssystem.

Was ist zu beachten:

  • Windows 7 neu auf der SSD-installieren mit Win DVD! kein Image draufkopieren. Ich weiß das ist mehr Arbeit, alle Programme neu zu installieren, aber nur so erzielt man beste Resultate.
  • unbedingt „Trim“Funktion des Betriebssystem einschalten bzw. deren Betrieb überprüfen.
  • Win Indizierungsdienst (für die Suche) auf der SSD deaktivieren.
  • normale Festplatte als Speicherlaufwerk für große Daten benutzen

untenstehend noch ein paar Benchmarks und Bilder.

Waldhorn Ton zu dunkel / dumpf

Vor einigen Jahren hatte ich das Problem, daß ich mit dem Ton meines Waldhorns (Alexander 103) nicht mehr zufrieden war. Es wurde mit der Zeit immer dumpfer und dunkler. Versteht das nicht falsch, das ist Meckern auf hohem Niveau, ich mußte mich nur immer mehr anstrengen um „durchzukommen“. Und da mein Alexander-Waldhorn unlackiert ist und daher eh etwas weicher und dunkler klingt, war das ein Problem für mich.

Die Lösung:
eine Ultraschall-Reinigung (ohne Polieren aber mit lockerem Abwischen der gelösten Rückstände)

Diese kostet ca. 50 Euro und ist jeden Cent wert.
Seit dieser Erkenntnis ist mein Waldhorn jedes Jahr beim Ultraschall-Reinigen durchgeführt von einem Instrumentenbauer. Klar, man muß das Waldhorn erst wieder eine Woche einspielen (wichtig!), um die volle Tonqualität zu erhalten, aber Ansprache und Klang sind danach um Welten – wie ich finde – besser.

Gema Abrechnung nach Stuhlreihen/Sitzplätzen

letztes Jahr habe ich als Veranstalter ein Konzert ausgerichtet und habe dieses auch vorschriftsgemäß bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mind. 7 Tage vor der Veranstaltung gemeldet. Raumgröße und Sitzplätze wurden angegeben.

Einen Monat nach der Veranstaltung erhielt ich die Rechnung mit einer Berechnung nach Raumgröße und nicht nach Sitzplätzen. Nachgefragt bei der GEMA erhielt ich nach wieder einem Monat eine kurze Antwort:

Eine Abrechnung nach Stuhlreihen ist nur bei festen Stuhlreihen, wie es bei großen Konzert- oder Theatersälen der Fall ist, möglich.

Meine Antwort:

In Ihren allgemeinen Bestimmungen der Vergütungssätze U-VK 2010 unter III. 2 c) steht lediglich: „Für Musikaufführungen vor Stuhlreihen werden die Vergütungssätze in Abschnitt I nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze (1 1/2 Sitzplätze = 1 m²) berechnet.“

Von festen Stuhlreihen steht dort nichts. Auch eine Beschränkung auf große Konzertsäle kann aus Ihren Bestimmungen nicht herausgelesen werden. Für mich ist eine Begünstigung von Konzerten mit Stuhlreihen auch sachlich nachvollziehbar (weniger zahlende Konzertbesucher möglich, als ohne Stuhlreihen). Die Auslegung, die Sie mir vorschlagen, ist mit dem Tariftext nicht vereinbar, da zu eng; entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont.

Ergebnis: Ich habe Recht bekommen und die Veranstaltung wurde nach Stuhlreihen/Sitzplätzen berechnet. Nachhaken kann bares Geld sparen.