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	<title>Hornblog, Musik - PC - Jura &#187; Recht</title>
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	<description>Blog von Christoph Drissl; Themen sind Musik, Pc und Jura.</description>
	<lastBuildDate>Sat, 14 Aug 2010 16:39:20 +0000</lastBuildDate>
	
	<language>de</language>
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		<title>Rechteverzicht bei einer Filmproduktion &#8211; Knebelvertr&#228;ge</title>
		<link>http://www.hornblog.de/2008-11-14/rechteverzicht-bei-einer-filmproduktion-knebelvertraege/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 19:31:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Drissl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blasmusik]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[UrhR]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade habe ich all meine Rechte einer Produktionsfirma einger&#228;umt bzw. an diese &#252;bertragen.
Vorgeschichte: Im Oktober habe ich mitgemacht als Tenorhornspieler im Hintergrund einer Filmszene bei einer Filmproduktion der Bavaria-Filmstudios. Zus&#228;tzlich sollten wir einen Walzer einspielen, der als Hintergrundmusik zu dieser Filmszene (Biergarten um 1900 in Deutschland, Walzer tanzen) verwendet werden sollte.
Kurz zur Aufnahme des Walzers [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade habe ich all meine Rechte einer Produktionsfirma einger&#228;umt bzw. an diese &#252;bertragen.</p>
<p>Vorgeschichte: Im Oktober habe ich mitgemacht als Tenorhornspieler im Hintergrund einer Filmszene bei einer Filmproduktion der Bavaria-Filmstudios. Zus&#228;tzlich sollten wir einen Walzer einspielen, der als Hintergrundmusik zu dieser Filmszene (Biergarten um 1900 in Deutschland, Walzer tanzen) verwendet werden sollte.</p>
<p>Kurz zur Aufnahme des Walzers  (&#8220;Die alte Lena&#8221;) : Nicht etwa in einem Tonstudio oder gar einem temperierten Raum, sondern als der Tonmeister kurz in einer Drehpause des Filmes Zeit hatte, gingen wir nach drau&#223;en und haben im <strong>Freien</strong> bei <strong>5 Grad Celsius </strong>mit 5 Blechbl&#228;sern den Walzer eingespielt. Dies war schon abenteuerlich, denn als wir uns gerade mit dem Anfang des Walzers gespielt haben und aufgeh&#246;rt haben, um unsere Instrumente einzustimmen, sagte der Tonmeister wortw&#246;rtlich: &#8220;Schade das reicht uns nicht, das ist zu kurz&#8221;. =&gt; Der Tonmeister wollte wirklich die total <strong>verstimmte Fassung </strong>nehmen!! Zwar spielte der Film Anfang 1900, aber trotzdem dachte ich schon, da&#223; wir das mind. 3 Fassungen einspielen und die beste nehmen w&#252;rden. Pustekuchen, die erste Komplettfassung wurde es dann. Auf Nachfrage, ob wir es nocheinmal einspielen k&#246;nnen, entgegnete er: &#8220;ich hab eh kein Material mehr.&#8221; Da&#223; wir es nicht einmal im Tonstudio einspielen sondern im Freien, schob ich auf Sparma&#223;nahmen, aber so ein kurzes Einspielen hab ich noch nie mitgemacht: 15 Minuten Zeitaufwand.<br />
 Am n&#228;chsten Tag dann die Filmaufnahmen mit unserem am Vortag &#8220;eingespielten&#8221; Playback.</p>
<p>einen Monat sp&#228;ter bekommen wir dann einen &#8220;Rechtekatalog zu der Produktion&#8221;. Nach dem ersten Satz bin ich schon stutzig geworden:</p>
<p>Der Vertragspartner &#8211; in dem Fall ich &#8211; r&#228;umt der Produktionsfirma s&#228;mtliche Rechte ein, &#8220;<span style="color: #ff0000;">soweit gesetzlich m&#246;glich</span>&#8221; bzw. &#252;bertr&#228;gt diese auf die Produktionsfirma. Und das mit &#8220;s&#228;mtlichen Rechten&#8221; meinen sie ernst, denn es folgen 6 Seiten klein geruckten Textes:</p>
<p>Mit s&#228;mtliche Rechte sind die &#8220;ausschlie&#223;lichen zeitlichen, &#246;rtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte zur Verfilmung und umfassenden filmischen und nicht filmischen Auswertung der Produktion in allen Medien&#8221; gemeint. Also eine vollst&#228;ndige &#220;bertragung aller Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, insbesondere:</p>
<ul>
<li>Werkbearbeitungs- und &#220;bersetzungsrecht</li>
<li>Filmherstellungsrecht</li>
<li>Wiederverfilmungs-, Fort- und Weiterentwicklungsrecht</li>
<li>Ver&#246;ffentlichungsrecht</li>
<li>Titelverwendungs- und Titel&#228;nderungsrecht</li>
<li>Theaterrecht</li>
<li>Videogrammrecht</li>
<li>Senderecht</li>
<li>Recht der Zug&#228;nglichmachung zum Abruf</li>
<li>Verfielf&#228;ltigungs-, Verbreitungs- Archivierungsrecht</li>
<li>Filmbearbeitungs- und Synchronisationsrecht</li>
<li>Recht zur Werbung</li>
<li>Drucknebenrecht</li>
<li>Tontr&#228;gerrecht</li>
<li>Merchandisigrecht</li>
<li>Druckrecht</li>
<li>Recht zur Klammerteilauswertung</li>
<li>H&#246;rspiel- H&#246;rbuchrecht</li>
<li>B&#252;hnenrecht</li>
<li>Verzicht auf etwaige Pers&#246;nlichkeitsrechte</li>
<li>Abtretbarkeit auf Dritte ist m&#246;glich</li>
</ul>
<p>Selbstverst&#228;ndlich werden auch die <strong>Verg&#252;tungsanspr&#252;che </strong>an die Produktionsfirma abgetreten.</p>
<p>Was aber dem Fa&#223; die Krone aufsetzt ist folgendes:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;<span style="text-decoration: underline;"><strong>Unbekannte Nutzungsarten:</strong></span><br />
 Die Rechtseinr&#228;umung bzw. (soweit gesetzlich m&#246;glich) -&#252;bertragung bezieht sich auch auf alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlu&#223;es noch <span style="color: #ff0000;"><strong>unbekannten Nutzungsarten</strong></span>.&#8221;</p>
<p>Wahnsinn, oder? Das ist mal eine Generalabtretungsklausel par excellence.</p>
<p>Eigentlich wollte ich, da sie es anscheinend vergessen hatten uns die Rechtsverzicht und -&#220;bertragungserkl&#228;rung vorher unterschreiben zu lassen, &#252;ber den Inhalt oder eine erh&#246;hte Gage verhandeln. Der Stre&#223; und weil die Aufnahme nicht zum Soundtrack reichen wird, sagte ich mir: sollen sie doch die Rechte haben.</p>
<p>Ich werde mir in Zukunft aber genau &#252;berlegen, ob ich bei solchen Produktionen mitmache bzw. ob ich nicht im Vorhinein &#252;ber diese Knebelvertr&#228;ge spreche. Da m&#252;ssen sie mir schon viel bieten, ansonsten begrenze ich das ganze auf die vorliegende Produktion und r&#228;ume keinerlei <span style="color: #ff0000;"><strong>Recht zur Klammerteilauswertung</strong></span> ein. Das ist n&#228;mlich das Recht, das Ausschnitte aus der Produktion, sowie Setphotographien auch in anderen Produktionen bearbeitet oder unbearbeitet verwendet werden d&#252;rfen. Auch das Tontr&#228;gerrecht v&#246;llig aufzugeben und dadurch auf etwaige Tantjemen seitens der GVL zu verzichten, kommt mir bei einer n&#228;chsten Filmproduktion nicht in die T&#252;te.</p>
<p>Ich darf mal annehmen, da&#223; das ein Standard Komparsenvertrag ist und solch ein Vertrag niemals von Hauptdarstellern unterschrieben wird.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Wer einmal einen ganzen Vertrag durchgehen will, kann das gerne anhand eines <a href="http://tvtotal.prosieben.de/media/pdf/einverstaendniserklaerung-tv_box.pdf" target="_blank">Standardvertrages von TV-Total </a>machen. Sehr interessant zu diesem Thema auch dieser <a href="http://www.blog.datenwachschutz.de/2008/10/klammerteilrecht-oder-wie-gebe-ich-mein-leben-auf-fuers-tv/" target="_blank">Blogeintrag &#8220;Klammerteilrecht oder wie gebe ich mein Leben f&#252;rs TV auf&#8221;</a></p>
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