Gema Abrechnung nach Stuhlreihen/Sitzplätzen

letztes Jahr habe ich als Veranstalter ein Konzert ausgerichtet und habe dieses auch vorschriftsgemäß bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mind. 7 Tage vor der Veranstaltung gemeldet. Raumgröße und Sitzplätze wurden angegeben.

Einen Monat nach der Veranstaltung erhielt ich die Rechnung mit einer Berechnung nach Raumgröße und nicht nach Sitzplätzen. Nachgefragt bei der GEMA erhielt ich nach wieder einem Monat eine kurze Antwort:

Eine Abrechnung nach Stuhlreihen ist nur bei festen Stuhlreihen, wie es bei großen Konzert- oder Theatersälen der Fall ist, möglich.

Meine Antwort:

In Ihren allgemeinen Bestimmungen der Vergütungssätze U-VK 2010 unter III. 2 c) steht lediglich: „Für Musikaufführungen vor Stuhlreihen werden die Vergütungssätze in Abschnitt I nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze (1 1/2 Sitzplätze = 1 m²) berechnet.“

Von festen Stuhlreihen steht dort nichts. Auch eine Beschränkung auf große Konzertsäle kann aus Ihren Bestimmungen nicht herausgelesen werden. Für mich ist eine Begünstigung von Konzerten mit Stuhlreihen auch sachlich nachvollziehbar (weniger zahlende Konzertbesucher möglich, als ohne Stuhlreihen). Die Auslegung, die Sie mir vorschlagen, ist mit dem Tariftext nicht vereinbar, da zu eng; entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont.

Ergebnis: Ich habe Recht bekommen und die Veranstaltung wurde nach Stuhlreihen/Sitzplätzen berechnet. Nachhaken kann bares Geld sparen.

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